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Sie wollen unsere Arbeit unterstützen und haben noch Fragen? Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.

Portrait Josef Moß

Josef Moß
Caritasverband für die Diözese Osnabrück e. V.
Knappsbrink 58
49080 Osnabrück
Telefon: 0541 34978-165
Telefax: 0541 34978-4165
E-Mail: jmoss@caritas-os.de
 

 
Wichtige Informationen zum Thema Spenden  

Wichtige Informationen zu Ihrer Spende

Datensicherheit

Unsere Internet-Seite für Online-Spenden ist über SSL (Secure Socket Layer) authentifiziert. Die SSL-Technologie mit der Verschlüsselung im 128 Bit-Modus entspricht dem zur Zeit höchsten Sicherheitsstandard. So können Sie sicher sein, dass Ihre persönlichen Daten verschlüsselt gesendet werden und geschützt sind.
Die SSL-Technologie garantiert zudem, dass sich kein Dritter Ihnen gegenüber als Caritasverband für das Bistum Osanbrück e.V. darstellen kann. Eine besonders abgesicherte dritte Stelle im Internet bestätigt unsere Identität. Die Technologie für dieses Authentifizierungsverfahren ist in Ihren Web-Browser integriert. 
 
Sobald Ihre Spende bei uns verbucht ist, sind Ihre Daten durch eine mehrstufige Firewall gegen unberechtigte Zugriffe geschützt. Es besteht keine Zugriffsmöglichkeit auf die Daten aus dem Internet heraus.
Für weiterführende Informationen zu diesem Thema empfehlen wir Ihnen die folgenden Internet-Seiten:
• von Netscape den Artikel: How SSL Works
• von SUN Microsystems: Secure Sockets Layer (SSL)
 

Zweckbindung

Selbstverständlich können Sie Ihre Spende mit einem Stichwort versehen, um diese einem bestimmten Projekt zu Gute kommen zu lassen. Wir bitten Sie jedoch sehr herzlich, uns ungebundene Spenden zur Verfügung zu stellen. So helfen Sie uns, unsere Mittel effizienter einzusetzen und das Geld dort zu verwenden, wo es am dringendsten gebraucht wird.  

Steuerliche Vorteile

Rückwirkend zum 1. Januar 2007 tritt auf Beschluss des Bundestages die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts in Kraft. Die Gesetzesreform bringt den Spendern einige positive Neuerungen: Beim Spendenabzug können künftig bis zu 20% der Gesamteinkünfte eines Jahres berücksichtigt werden. Spenden, die darüber hinaus gehen, können ins nächste Jahr übertragen werden. Die unterschiedliche steuerliche Berücksichtigung von Spenden entfällt.  

Abzugshöchstbetrag für Zuwendung einer Stiftung

Der bisherige Abzugshöchstbetrag für Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung wird von 307.000 EUR auf 1 Million EUR erhöht. Dieser Betrag erfasst auch Zustiftungen über das Gründungsjahr hinaus. Die in der Anwendung komplizierte Großspendenregelung ist ganz entfallen. Ebenfalls entfallen ist der pauschale Sonderausgabenabzugsbetrag für Zuwendungen an Stiftungen nach dem bisherigen § 10b Abs. 1 Satz 3 EStG in Höhe von 20.450 Euro.  

Spendenabzugsbetrag

Der neue Spendenabzugsbetrag in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte ist zeitlich gesehen unbegrenzt vortragsfähig. Das bedeutet, dass ein Spender seine im Jahr 2007 geleistete Spende auch noch im Jahr 2017 vortragen kann, was vor allem von Vorteil ist, wenn eine Spende in einem einkunftsschwachen Jahr geleistet wurde. 

Spendenbescheinigung

Bei einem Betrag bis zu 200 Euro können die Finanzämter den Einzahlungsbeleg in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug/elektronischen Zahlungsbeleg der Bank als Spendenquittung anerkennen.
Bestätigung für das Finanzamt
Bitte beachten Sie: Dies gilt bis 200 Euro nur in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug oder elektronischen Zahlungsbeleg der Bank.
Eine Spendenbescheinigung stellen wir gerne aus.